Als zeitlich begrenztes Angebot der Jugendhilfe stellt der Begleitete Umgang eine Möglichkeit dar, in der notwendige Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und Begegnungen zwischen Eltern und Kind erprobt werden können.
Es ist sinnvoll, alle wichtigen Punkte des Umgangs mit den beteiligten zu besprechen und eine Vereinbarung über den Umgang abzuschließen. Die Vereinbarung ist individuell auf die Familiensituation zuzuschneiden und für Anpassungen im Verlauf des Umgangs offen zu halten. Missverständnisse oder Konflikte sind so wirksam zu vermeiden.
Zu den wichtigen Punkten des Umgangs gehören:
Der begleitete Umgang kann in der Wohnung, in der das Kind lebt, stattfinden. Während der Umgangszeit ist die Fachkraft anwesend. Sie unterstützt den Umgang und achtet darauf, dass der Schutz des Kindes zu jeder Zeit gewährleistet bleibt.
Ziel einer solchen Maßnahme ist es, einen eigenverantwortlichen, sicheren Umgang zwischen diesem Elternteil und dem Kind herzustellen.
Allgemeine Ziele sind:
Die Umgangsbegleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
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