Begleiteter Umgang

Sozialpädagogische Familienbetreuung

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Als zeitlich begrenztes Angebot der Jugendhilfe stellt der Begleitete Umgang eine Möglichkeit dar, in der notwendige Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und Begegnungen zwischen Eltern und Kind erprobt werden können.
Es ist sinnvoll, alle wichtigen Punkte des Umgangs mit den beteiligten zu besprechen und eine Vereinbarung über den Umgang abzuschließen. Die Vereinbarung ist individuell auf die Familiensituation zuzuschneiden und für Anpassungen im Verlauf des Umgangs offen zu halten. Missverständnisse oder Konflikte sind so wirksam zu vermeiden.

Zu den wichtigen Punkten des Umgangs gehören:

  • die Entwicklungsbedürfnisse und das Alter des Kindes
  • die Bindungen des Kindes
  • die Art und Weise, wie die Erziehungsaufgaben während der Zeit des Zusammenlebens verteilt waren
  • die Aufrechterhaltung oder Entwicklung einer eigenen Beziehung zu beiden Elternteilen
  • ein zuverlässiger und berechenbarer Zeitplan
  • ein zuverlässiger Ort für den Umgang
  • Abhol- und Bringe Dienste für das Kind
  • das Temperament des Kindes und seine Fähigkeit, Veränderungen zu verkraften
  • die berufliche Beanspruchung der Eltern und ihre Arbeitszeiten
  • die Notwendigkeit, den Plan regelmäßig zu prüfen, Alarmsignale zu registrieren und die Vereinbarungen zu modifizieren, wenn sich die Bedürfnisse oder die äußeren Umstände verändern.

Der begleitete Umgang kann in der Wohnung, in der das Kind lebt, stattfinden. Während der Umgangszeit ist die Fachkraft anwesend. Sie unterstützt den Umgang und achtet darauf, dass der Schutz des Kindes zu jeder Zeit gewährleistet bleibt.

Ziel einer solchen Maßnahme ist es, einen eigenverantwortlichen, sicheren Umgang zwischen diesem Elternteil und dem Kind herzustellen.

Allgemeine Ziele sind:

  • dem Kind ermöglichen, seinen Platz im Familiensystem zu finden.
  • herausarbeiten, ob das Kind die Kontakte als übermäßig belastend empfindet und sie deshalb ausgesetzt werden müssen.
  • die unterschiedlichen Familienformen mit den verschiedenen ethnischen und kulturellen Hintergründen sensibel zu berücksichtigen und flexibel in den Umgang einzubauen.
  • fallspezifische Reflexionen durchzuführen, um weitere Unterstützungsangebote zu prüfen.
  • Eskalationen zwischen den Elternteilen zu vermeiden, vermittelnd zu interveniere und zu steuern.

Die Umgangsbegleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Begleitung der Übergabe des Kindes
  • Begleitung des Zusammenseins des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil
  • Sicherstellung eines sicheren Ablaufs
  • Dokumentation des Begleiteten Umgangs
  • Rückmeldung und Kooperation

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Wenn Sie Hilfe benötigen, vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Beratung unter:
0221 560 670 50.


SoBe Familienbetreuung Köln

SoBe Sozialpädagogische Familienbetreuung

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